Bei unserer ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail vereinbaren wir ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Stunde können Sie mir Ihre Anliegen näher bringen und erhalten bereits einen ersten Einblick, wie sich die späteren Sitzungen gestalten werden. Hier können Sie herausfinden, wie ich mit Ihren Fragen und Anliegen umgehe und ob Sie sich dabei gut aufgehoben fühlen.
Mir persönlich ist es besonders wichtig, dass Sie einen Platz finden,
an dem Sie sich verstanden und sicher fühlen
denn nur so können besondere Themen behandelt werden.
Nach dem Erstgespräch entscheiden wir uns, ob wir gemeinsam einen psychotherapeutischen Prozess eingehen möchten. Wenn wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, werden wir die nächste Einheit, Frequenz der Stunden, sowie Kontaktregelung und Zahlungsregelung vereinbaren.
Der Erstkontakt, das Erstgespräch und der weitere Therapieprozess unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht.